Die Volkshausgenossenschaft eG Büttelborn
Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung ihrer Mitglieder.
Gegenstand des Unternehmens sind der Betrieb eines Volkshauses
zum Zweck der Jugendbetreuung und zur Pflege des Gemeinschaftsgedankens
sowie der Betrieb einer Gastwirtschaft.
Der Vorstand leitet die Genossenschaft in eigener Verantwortung.
Der Vorstand führt die Geschäfte der Genossenschaft gemäß den Vorschriften der Gesetze.